AGB - Widerrufsbelehrung - Datenschutz

Tierservice Waldek, Vorwerkberg 1, 01936 Königsbrück

Allgemeine Geschäftsbedingungen Tierpension, Hundeschule und Hundeinternat

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge im Bereich Tierpension, Hundeschule und Hundeinternat der Firma Tierservice Jana Waldek (Tierservice) vorbehaltlich abweichender bzw. ergänzender Vereinbarungen.

 

Allgemeines

Angenommen werden nur geimpfte, entwurmte und mit Flohschutzmittel behandelte Tiere. Entsprechende Nachweise müssen von einem Tierarzt bestätigt sein. Für die Wirksamkeit des verabreichten Impfstoffes, Flohschutzmittel und sonstige Medikamente haftet der Auftraggeber. Sollten Flöhe am Tier des Auftraggebers und dadurch auch in unserer Anlage auftreten, trägt der Auftraggeber sämtliche Kosten der Flohbeseitigung. Der Auftraggeber trägt ebenfalls sämtliche Kosten, wenn durch sein Tier verursachte Krankheiten auftreten.
Gesundheitliche Einschränkungen und/oder Verhaltensanomalien sind vom Auftraggeber (Kunde) mitzuteilen und im Vertrag zu vermerken.
Der Auftraggeber hinterlässt eine Notrufnummer (Pflicht). In einem Notfall holt er selbst oder von ihm beauftragte Dritte das/die Tier(e) ab. Sollten während des Aufenthaltes tierärztliche Behandlungsmaßnahmen notwendig werden, wird der Auftraggeber, soweit möglich, in Kenntnis gesetzt, damit der Auftraggeber sich selbst darum kümmern kann. Sollte eine sofortige Maßnahme erforderlich sein, beauftragt und bevollmächtigt der Auftraggeber den Inhaber bereits jetzt, auf Kosten des Auftraggebers nach Auffassung des Inhabers notwendige tierärztliche Behandlungsmaßnahmen einzuleiten. Sämtliche in diesem Zusammenhang entstehende Kosten trägt der Auftraggeber. Gleiches gilt, wenn während des Aufenthaltes der Zeitraum von drei Monaten seit der letzten Entwurmung, sowie der Zeitraum von zwölf Monaten seit der letzten Impfung abgelaufen ist, sowie sich herausstellt, dass kein aktueller oder unzureichender Flohschutz besteht. Eine tierärztliche Notfallbehandlung kann allerdings von uns nicht garantiert werden, da diese von Dritten abhängig ist. Der Radius für den Tierservice ist auf drei Tierärzte in dessen Umgebung begrenzt.
Sollte ein Tier während des Aufenthaltes bei uns Medikamente benötigen, sind diese vom Auftraggeber in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen und die Anwendungsweise schriftlich zu erläutern. Für deren Wirksamkeit/Unwirksamkeit oder eventuell falsch übermittelte Informationen haftet der Auftraggeber.
Sollte der Pensionsaufenthalt, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Verhaltensproblemen des Tieres, unterbrochen oder abgebrochen werden müssen, ist für den gesamten gebuchten Zeitraum zu zahlen.
Eine Haltung mit anderen Tieren ist möglich, es sei denn der Auftraggeber lehnt dies ausdrücklich und schriftlich ab. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei Tieren in Gemeinschaftshaltung zu Reibereien mit Verletzungen kommen kann. Dieses Risiko trägt der Auftraggeber, er haftet für alle von dem übernommenen Tier ausgehende Gefahren und daraus unmittelbaren und mittelbaren Schäden.
Kater müssen grundsätzlich kastriert sein. Läufige Hündinnen nehmen wir während der Ferienzeit nicht an oder müssen gegebenenfalls vorzeitig abgeholt werden, es ist dennoch für die voll vereinbarte Vertragslaufzeit zu zahlen. Fellpflegemaßnahmen werden generell nicht durchgeführt.

Sonderbehandlungen wie z.B. das Verabreichen von Medikamenten und/oder eine besondere Fütterung etc. bedürfen der Schriftform im Vertrag und werden entsprechend der Preisliste gesondert in Rechnung gestellt.
Für Ausbildungserfolge übernehmen wir keinerlei Garantien. "Erfolgsgarantie" heißt, dass der Auftraggeber bis 8 Wochen nach Rückgabe des Tieres bei Bedarf kostenfrei Nachhilfestunden nehmen kann, wenn das Tier in Erziehungsurlaub (stationäre Erziehung/Ausbildung während des Pensionsaufenthaltes) war und der Auftraggeber daheim mit dem Tier weiter trainiert hat. Einzelne Ausbildungsinhalte können auch nach Vertragsabschluss vom Tierservice abgelehnt werden, wenn diese dem Tierschutzgesetz widersprechen oder für das Tier als ungeeignet erscheinen. Dies bedeutet allerdings keine Stornierung/Kürzung des Vertrages.
Für verabreichte oder verkaufte Futtermittel sowie Zubehör übernehmen wir keinerlei Gewährleistungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus.
Zur Identifikation des Auftraggebers kann der gültige Personalausweis zur Einsichtnahme verlangt werden.
Sollte der Auftraggeber bis zur Abholung des Tieres die Pensionskosten nicht vollständig beglichen haben, ist der Auftraggeber berechtigt das Tier bis zur Zahlung einzubehalten. Nimmt der Auftraggeber das Tier (aus diesem oder einem anderen Grund) nicht am vereinbarten Tag zurück, schuldet er dem Tierservice für jeden weiteren Tag die im Vertrag vereinbarten Pensionskosten. Der Tierservice ist berechtigt, weiteren Schadenersatz geltend zu machen. Einer stillschweigenden Verlängerung des Pensionsvertrages wird schon jetzt widersprochen. Holt der Auftraggeber das Tier nach Beendigung des Pensionsvertrages trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung nicht beim Tierservice ab (eventuell gegen Ausgleich noch ausstehender Forderungen), darf das Tier vom Tierservice in ein Tierheim sofort übergeben oder vom Tierservice selbst im Namen und im Auftrag des Auftraggebers an Dritte übereignet werden. Die Höhe eines möglichen Verkaufspreises wird vom Tierservice festgelegt und richtet sich u.a. nach Rasse und Alter, ein Verschenken ist ebenso möglich. Ein eventueller Verkaufserlös wird mit der Schuld verrechnet. Gebühren, die ein Tierheim verlangt, sind vom Auftraggeber zu tragen, ebenso sonstige entstehende Kosten.     
Medikamentengabe / medizinische Behandlungen in der Hundepension:
Als Pensionskunde ist der Auftraggeber verpflichtet, notwendige Medikamentengabe und/oder Behandlungen vor Buchung eines Pensionsplatzes anzuzeigen. Wir behalten uns vor, die Aufnahme eines behandlungsbedürftigen Tieres abzulehnen. Hunde mit Halskrause nehmen wir z.B. generell nicht an.
Hat der Auftraggeber über unser Buchungsanfrage-Formular https://www.supersaas.de/form/IhreBuchung/Tierpension benötigte Medikamente bereits angegeben und wir bestätigen einen freien Platz, dann übernehmen wir automatisch die Behandlung gegen Aufpreis (siehe Preisliste). Bei allen anderen Buchungsanfragen teilen wir dem Auftraggeber explizit mit, ob wir sein Tier mit der notwendigen Behandlung bei uns aufnehmen können.
Bei falschen oder fehlerhaften Angaben behalten wir uns vor, die Annahme des Tieres abzulehnen, es ist für die voll vereinbarte Vertragslaufzeit zu zahlen.

Sollte sich kurzfristig vor Anreise eine Medikamentengabe oder Behandlung für ein Tier ergeben, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren. Auch in diesem Fall behalten wir uns vor, das Tier nicht anzunehmen. 
Sollte ein Tier während des Aufenthaltes bei uns Medikamente benötigen, sind diese vom Auftraggeber in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen und die Anwendungsweise schriftlich zu erläutern. Für deren Wirksamkeit/Unwirksamkeit oder eventuell falsch übermittelte Informationen haftet der Auftraggeber.
Sollte der Pensionsaufenthalt, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Verhaltensproblemen des Tieres, unterbrochen oder abgebrochen werden müssen, ist für den gesamten gebuchten Zeitraum zu zahlen.
(Informationen zu tierärztliche Behandlungsmaßnahmen, die während des Aufenthaltes bei uns notwendig werden, finden Sie im Abschnitt: Allgemeines.)
Vorgenanntes in diesem Abschnitt gilt ausschließlich für Gäste unserer Hundepension. Medikamentengabe oder Behandlungen für Katzen und andere Tierarten übernehmen wir grundsätzlich nicht.

Sollten wir ein Tier aus einen der oben genannten Gründe nicht annehmen können, trägt der Auftraggeber die Stornierungsgebühren im vollen Umfang, gemäß unseren Stornierungsbedingungen.

 
Haftung

Eine Haftung des Tierservices für Schäden wird ausgeschlossen, §834 BGB. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Tierservices oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Tierservices beruhen. Dies gilt auch nicht für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Wir weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass für etwaige Erkrankungen, sich selbst zugefügte Schäden, Ableben, Entlaufen des Tieres oder Beschädigung Dritter vom Tierservice KEINE Haftung übernommen wird. Der Auftraggeber haftet für alle von dem übernommenen Tier ausgehende Gefahren und daraus unmittelbaren und mittelbaren Schäden.
Sollten bei Rückgabe eventuelle Bedenken bestehen, sind diese zu äußern und sofort schriftlich festzuhalten! Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden, es entfallen sämtliche Rechtsansprüche.


Preise und Zahlungsweise

Es gelten die jeweils in den Verträgen ausgewiesenen Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen enthalten. Rabatte oder Sonderpreise werden nur nach Vereinbarung gewährt. Ein Anspruch besteht darauf nicht und sie können jederzeit vom Tierservice wieder aufgehoben werden.
Gutscheine werden grundsätzlich nicht ausgezahlt und sind nicht verlängerungsfähig oder übertragungsfähig.
Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug geraten, so behält sich der Tierservice vor, dem Auftraggeber Mahngebühren in Rechnung zu stellen und Zinsen zu verlangen.
Vereinbarte Unterrichtsstunden im Einzelunterricht sind im voraus zu zahlen.
Rechnungsbeträge für Pensionsaufenthalte können bis zu 100% am Tag der Buchung als Vorauszahlung verlangt werden. Reservierungen ohne Zahlung sind für den Tierservice unverbindlich. Zusätzliche Kosten sind bei Abgabe des Tieres in die Pension fällig. Wird ein Tier ohne vorherige Reservierung/Buchung abgegeben, ist der Rechnungsbetrag sofort mit Abgabe des Tieres fällig.
Bei Ausbildung im Erziehungsurlaub nehmen wir eine Anzahlung von ca. 25% bei Reservierung und weitere 50% bei Abgabe des Tieres. Der Restbetrag ist spätestens mit Abholung des Tieres zu zahlen. Kann der Auftraggeber den Restbetrag bei vereinbartem Vertragsende nicht bezahlen, verbleibt das Tier zunächst beim Tierservice. Der Auftraggeber schuldet dem Tierservice für jeden weiteren Tag die laut Preisliste ausgewiesenen Pensionskosten. Der Tierservice ist berechtigt, weiteren Schadenersatz geltend zu machen. Einer stillschweigenden Verlängerung des Vertrages wird schon jetzt widersprochen. Ebenso verfällt die Erfolgsgarantie. Zahlt der Auftraggeber trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung nicht, darf das Tier im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vom Tierservice an Dritte veräußert werden. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Die Höhe eines möglichen Verkaufspreises wird vom Tierservice festgelegt und richtet sich u.a. nach Rasse und Alter, ein Verschenken ist ebenso möglich. Ein eventueller Verkaufserlös wird mit der Schuld des Auftraggebers verrechnet. Die Restschuld bleibt weiterhin sofort fällig.
Futtermittel, Zubehör u.ä. bzw. Leistungen aus dem Hundesalon sind bei Übergabe bzw. bei Ausführung zu bezahlen.
Zahlungen vor Ort erfolgen grundsätzlich in Bar. Schecks nehmen wir nicht an.


Vertragsbeginn/Kündigung/Stornierungen

Für die Buchung eines Pensionsplatzes sendet der Tierservice dem Auftraggeber eine Buchungsmail zu. Telefonische Zusagen seitens des Tierservice erfolgen nicht. Der Vertrag tritt mit der Reservierung/Buchung des Auftraggebers oder mit einer Anzahlung/Bezahlung oder mit Vertragsunterzeichnung in Kraft.
Ein Vertrag für die Hundeschule tritt mündlich oder schriftlich mit der Vereinbarung von Termin(en) oder mit Vertragsunterzeichnung oder mit einer Anzahlung in Kraft. Eine Unterschrift ist für einen Vertragsabschluss nicht zwingend erforderlich.
Sämtliche Verträge gelten grundsätzlich für die Zeit, für welche sie gebucht/geschlossen sind und sind nur aus wichtigem Grund kündbar. Stillschweigende Vertragsverlängerungen werden ausgeschlossen. Ist ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden.
Stornierungen/Kündigungen müssen in schriftlicher Form erfolgen.
Sollte es dem Tierservice bei Stornierungen nicht möglich sein, den reservierten/gebuchten Pensionsplatz mit einem anderen Tier zu belegen, kann der Tierservice Stornogebühren erheben. Bei Stornierungen bis 30 Tage vor Betreuungsbeginn sind 40 Euro als Bearbeitungsgebühr zu zahlen, danach fallen 50% des Rechnungsbetrages als Stornierungsgebühr an (jedoch mindestens 60 Euro bei Rechnungsbeträgen unter 100 Euro). Bei Stornierung bis fünf Tage vor Betreuungsbeginn sind 100% zu zahlen (§ 552 BGB).

Eine Änderung der bereits gebuchten Aufenthaltszeit ist nicht möglich. Der Platz kann gemäß vorgenannter Bedingungen storniert werden. Eine Stornierung einzelner Tage ist nicht möglich.
Erbringt der Auftraggeber am Tag der Abgabe nicht alle Nachweise (Impfung, Wurmkur/Floh-Zeckenschutz) oder es stellt sich heraus, dass das Tier bei Abgabe krank oder verhaltensauffällig ist, oder es wurden falsche Angaben zum Tier gemacht, können wir das Tier nicht annehmen. Es ist für den gesamten gebuchten Aufenthaltszeitraum zu zahlen (100%)!
Zeigt das Tier während des Aufenthaltes Verhaltensauffälligkeiten oder wird so krank, dass eine weitere Betreuung in der Pension nicht gewährleistet werden kann, dann ist das Tier unverzüglich wieder abzuholen. Auch in diesen Fällen ist für den gesamten gebuchten Zeitraum zu zahlen (100%).
Der Auftraggeber kann sein bereits in Betreuung oder in Erziehung gegebenes Tier vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit abholen, jedoch ist für die voll vereinbarte Vertragslaufzeit zu zahlen (unabhängig vom Grund der vorzeitigen Abholung).

Beim Erziehungsurlaub erlischt bei Abholung vor vereinbarter Vertragslaufzeit auch die Erfolgsgarantie. Sollte die Betreuung Ihres Tieres aufgrund einer Erkrankung oder Aufgrund seines Verhaltens vorzeitig abgebrochen werden müssen, ist trotzdem für die voll vereinbarte Betreuungszeit zu zahlen. Sollten wir aus wichtigem Grund stornieren müssen, berechtigt Sie dies nicht zum Schadenersatz. Der Auftraggeber kann das bereits in Betreuung gegebene Tier ohne besonderen Grund nach Absprache vor Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit abholen oder abholen lassen, jedoch ist auch dann für die voll vereinbarte Betreuungszeit zu zahlen. Gleiches gilt, wenn das Tier erst nach vereinbartem Betreuungsbeginn in die Pension gebracht wird. Der Grund dafür ist irrelevant. Unterrichtsstunden sind mindestens 14 Tage vor Unterrichtsbeginn zu stornieren. Kommt der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Unterrichtstermin oder sagt diesen nicht mindestens 14 Tage zuvor ab, ist die Unterrichtsstunde als genommen zu zahlen. Sollten wir aus wichtigem Grund stornieren müssen, berechtigt Sie dies nicht zum Schadenersatz. Wurden innerhalb von 3 Monaten nach dem zuletzt vereinbarten Termin keine weiteren Unterrichtstermine mehr vereinbart, gilt der Vertrag als beendet. Bezahlte aber terminlich nicht vereinbarte Unterrichtsstunden können innerhalb einer Frist von 12 Monaten rückgezahlt werden, danach verfallen sie. Möchte der Auftraggeber später die Hundeschule fortführen, ist ein neuer Vertrag zu schließen.
Ausbildungsverträge können jederzeit ohne Begründung mit einer Frist von 14 Tagen vorzeitig beendet werden.


Schriftform

Sämtliche Vereinbarungen sollen schriftlich erfolgen. Eine abweichende Vereinbarung muss schriftlich bestätigt sein.


Änderungen

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Preise werden Vertragsbestandteil, wenn diese dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden und der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht. Darüber ist der Kunde bei jeder Änderung schriftlich zu belehren.


Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine der gewollten Regelung entsprechende wirksame Klausel zu ersetzen.
Für sämtliche Verträge gilt Deutsches Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten gilt, soweit zulässig, der Gerichtsstand am Sitz des Tierservices als vereinbart.


Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung

Dieses Recht gilt für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen.
Bei Besuch unser Einrichtung gilt das Widerrufsrecht nicht und/oder erlischt automatisch.

Sie haben das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt im Falle eines Vertragsabschlusses vierzehn Tage ab dem Tag des Einganges einer E-Mail in Ihrem Postfach mit dem Link auf diese Seite (hundeschule-tierpension.jimdofree.com/impressum/agb/) oder indem Sie auf eine andere Weise von uns über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Tierservice Waldek, Vorwerkberg 1, 01936 Königsbrück) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür ein Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen (Pensionsentgelte) im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Datenschutz