Nachweis über Wurmkur und Flohschutz durch den Tierarzt

Wann gehe ich zum Tierarzt?

Von den geforderten Schutzbereichen - Impfung, Wurmkur und Floh-/Zeckenschutz - hat der Floh-/Zeckenschutz die geringste Wirkdauer. Je nach Präparat hält die Wirkung 4 Wochen oder 3 Monate an. Die Medikamente müssen über die gesamte Pensionsdauer wirksam sein. Daraus ergibt sich der Zeitpunkt, zu dem Sie das Mittel frühestens verabreichen lassen können.

Beispiel: Garantiert Ihr Flohpräparat für 4 Wochen Schutz (z.B. Frontline) und Sie möchten Ihren Hund für 3 Wochen in unsere Pension geben, können Sie im Zeitraum eine Woche bis zwei Tage vor Pensionsantritt zum Tierarzt gehen und das Prärarat verabreichen lassen.

Die minimal zwei Tage sind nötig, damit sich rechtzeitig vor Pensionsantritt der Schutz komplett aufbauen kann.

Was verlange ich vom Tierarzt?

Gehen Sie mit Ihrem Hund zum Tierarzt (Schmunzeln Sie nicht, wir haben schon vieles erlebt...).

Lassen Sie den Impfstatus überprüfen und gegebenenfalls auffrischen.

Hunde benötigen die 6-fach Impfung (Ihr Tierarzt weiß was darin enthalten ist) und gegebenenfalls zusätzlich die nasale Zwingerhustenimpfung.

Lassen Sie Ihrem Tier eine Wurmkur verabreichen.

Lassen Sie Ihrem Tier ein Floh-/Zeckenschutzmittel verabreichen. Tierärzte bieten spezielle Produkte an, die nicht frei verkäuflich sind, besser und schneller wirken und zudem genau auf die Verträglichkeit der Tiere abgestimmt sind.

Alternativ können Sie ein Kombi-Präparat für Wurmkur und Floh-/Zeckenschutz wählen. Lassen Sie sich dazu vom Tierarzt beraten.

Lassen Sie dann von Ihrem Tierarzt die Gabe der Medikamente mit Stempel und Unterschrift bestätigen!

Überprüfen Sie zum Schluss, dass die Bestätigung durch den Tierarzt tatsächlich vorhanden ist. Das erspart unnötigen Ärger!

Wie kann der Tierarzt die Medikamentengabe bestätigen?

Ihr Tierarzt hat folgende Nachweis-Möglichkeiten:

  • Eintrag im Impfpass (dafür gibt es extra Seiten)
  • oder im Entwurmungspass (auch Floh-/Zeckenschutz mit dort eintragen lassen)
  • oder auf der Zahlungsquittung mit einem kurzen Vermerk, dass die Medikamente verabreicht wurden
  • oder nutzen Sie einfach unseren Vordruck (ausdrucken und mitnehmen).

Normalerweise ist solch eine Bestätigung für die Tierärzte kein Problem. Sollte aber Ihr Tierarzt keinen Eintrag für Wurmkur und Floh-(/Zecken)schutz im Impfpass vornehmen wollen oder möchte er Ihnen keinen Entwurmungspass ausstellen, lassen Sie einen Vermerk auf Ihre Zahlungsquittung vornehmen oder nutzen Sie unseren Vordruck.

Wenigstens mit diesem Vordruck sollte es eigentlich bei jedem Tierarzt klappen. Damit haben unsere Kunden sehr gute Erfahrungen. Das hat bislang jeder Tierarzt abgestempelt.

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Vordruck Tierarzt
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Warum verlangen wir diese Nachweise so strikt?

Zum einen sind das amtstierärtliche Vorgaben und zum anderen sind wir sowohl im eigenen als auch im Interesse unserer Kunden stark darauf bedacht, unsere Anlage ungezieferfrei zu halten. Schließlich sollen Sie ein gesundes Tier wieder mit nach Hause nehmen können.

Leider gibt es Tierbesitzer, die nicht ehrlich sind. Deshalb reicht uns die Kaufquittung nicht aus. Wir benötigen eine Bestätigung, dass die Medikamente tatsächlich verabreicht wurden.